Verträge
1. Der Kaufvertrag (KV)
Abschluss und Erfüllung des KV
1. Zustandekommen
Ein Kaufvertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen:
Antrag + Annahme des Antrags
1. Mündlich
Ein Vertrag kann mündlich abgeschlossen werden – also durch ein gesprochenes Angebot und eine gesprochene Annahme.
Beispiel: Sie kaufen auf dem Wochenmarkt ein Brot. Sie sagen: „Ich nehme das Brot“, die Verkäuferin sagt: „Das macht 4 Euro.“ → Kaufvertrag!
2. Schriftlich
Vor allem bei größeren oder rechtlich relevanten Käufen (z. B. Auto, Wohnung) wird ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen. Das ist oft sinnvoll, aber nicht immer gesetzlich vorgeschrieben.
Beispiel: Beim Autokauf füllen sie gemeinsam einen schriftlichen Kaufvertrag aus und es unterschreiben beide Vertragspartner.
3. Elektronisch (Online-Kauf)
Ein Kaufvertrag kann über das Internet zustande kommen. Sie geben eine Bestellung ab (Angebot), der Verkäufer bestätigt die Bestellung (Annahme).
Beispiel: Sie bestellen ein Buch bei einem Online-Shop und bekommen eine Auftragsbestätigung → Kaufvertrag! (also: Bestellung + Bestellungsannahme = KV)
4. Schlüssiges Verhalten (konkludent)
Der Vertrag kommt durch Handlungen zustande, die eindeutig zeigen, dass beide Seiten mit dem Geschäft einverstanden sind – auch ohne dass etwas gesagt wird.
Beispiel: Sie nehmen ein Getränk aus dem Automaten, werfen Geld ein – der Automat gibt Ihnen das Getränk → Kaufvertrag durch schlüssiges Verhalten.
Beispiel: Sie legen bei ALDI Waren auf das Band - der Verkäufer scannt die Waren, nennt einen Betrag - Sie bezahlen → Kaufvertrag durch schlüssiges Verhalten
5. Durch Auktion oder Versteigerung
Bei Versteigerungen (z. B. eBay) geben Sie ein Angebot ab. Mit dem Zuschlag (z. B. bei Ablauf der Auktion oder durch den Auktionator) wird dieses angenommen.
Beispiel: Sie bieten bei eBay auf einen Artikel. Wenn Sie die Auktion gewinnen, ist der Kaufvertrag gültig.
6. Angebot + Bestellung
Ein Unternehmen schreibt an einen langjährigen Kunden:
„Sehr geehrter Herr Meier,
als treuer Kunde möchten wir Ihnen exklusiv unser Sofa ‚Relax 3000‘ zum Sonderpreis von 499 € inkl. Lieferung anbieten.
Wenn Sie bis zum 15.11. bestellen, garantieren wir den Preis und die Lieferung bis Weihnachten.
Artikel-Nr. 6789. Dieses Angebot ist verbindlich.“
Herr Meier schickt am 10.11. eine Bestellung zurück:
„Ich bestelle das Sofa ‚Relax 3000‘ zum genannten Preis.“
→ Ergebnis:
Verbindliches Angebot + rechtzeitige Bestellung (= Annahme)
= Kaufvertrag kommt zustande
2. Pflichten
Der Verkäufer verpflichtet sich die Ware zu liefern
- zur rechten Zeit
- am richtigen Ort
- in richtiger Art und Weise
Der Käufer verpflichtet sich die Ware zu bezahlen.
3. Ist der Verkäufer immer an sein Angebot gebunden?
Nein,
a) Die Bindung an das Angebot wird aufgehoben durch Freizeichnungsklauseln
- solange der Vorrat reicht
- unverbindlich
- Angebot frei bleibend
b) Die Bindung an das Angebot erlischt bei verspäteter Annahme (man wartet zu lange)
| Situation | Erklärung | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Angebot wird fristgerecht angenommen | Annahme erfolgt innerhalb der Annahmefrist oder „sofort“ (§ 147 BGB). | Kaufvertrag kommt zustande |
| Angebot wird verspätet angenommen | Annahme erfolgt nach Fristablauf oder zu spät zurückgesendet. | Annahme gilt als neues Angebot (§ 150 Abs. 1 BGB) |
| Angebot wird verspätet, aber mit Erklärung angenommen | Der Annehmende erklärt, er „nehme an, obwohl die Frist verstrichen ist“. | Anbieter muss nicht zustimmen – kann das neue Angebot aber annehmen. |
| Anbieter will verspätete Annahme trotzdem gelten lassen | Anbieter erklärt sofort, dass er die verspätete Annahme trotzdem akzeptiert. | Kaufvertrag kommt zustande (§ 149 BGB) |
Annahmefristen bei unterschiedlichen Übermittlungsarten (wenn keine Frist angegeben ist):
| Übermittlungsart | gesetzliche Annahmefrist (nach § 147 BGB) | Begründung |
|---|---|---|
| Brief (schriftlich) | etwa 7 Werktage | Zeit für Postweg hin & zurück + Überlegungszeit |
| Fax | 1–2 Tage | Schneller als Brief, aber nicht sofort |
| gleicher Tag oder 1 Tag | Schnelle Zustellung wird erwartet | |
| Telefon / persönlich | sofort (während des Gesprächs) | Antwort muss sofort erfolgen (§ 147 Abs. 1 BGB) |
Wichtiger Hinweis: Diese Fristen sind nicht gesetzlich genau festgelegt, sondern haben sich aus Rechtsprechung und Praxis ergeben. Entscheidend ist die Verkehrsauffassung – also was allgemein als „angemessene Zeit“ gilt. (Wenn im Angebot eine Frist steht, gilt natürlich diese Frist.)
c) Die Bindung an das Angebot erlischt bei Abänderung (man verändert z.B. den Preis, die Menge, …)
4. Vorsicht
Schaufensterauslagen, Zeitungsanzeigen, allgemeine Kataloge, Postwurfsendungen sind noch kein Angebot, sondern eine Anpreisung (= unverbindliche Werbemaßnahme)! Das Angebot wird erst durch den Kunden abgegeben. Der Verkäufer ist nicht zum Verkauf verpflichtet.
Aufgaben
Aufgabe 1
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande und welche Pflichten ergeben sich dadurch für die Vertragspartner?Aufgabe 2
- a) Wodurch kann ein Verkäufer die Bindung an sein Angebot ausschließen?
- b) Welche rechtliche Wirkung hat eine verspätete oder abgeänderte Annahme?
Aufgabe 3
Muss ein Händler auf Wunsch des Kunden seine Schaufensterauslage verkaufen? Begründen Sie ihre Antwort.Aufgabe 4
Herr Huber wird in 6 Wochen seine neue Wohnung beziehen. Aus diesem Anlass bestellt er eine neue Einbauküche. Der Verkäufer versichert ihm, dass die bestellte Küche ganz sicher innerhalb der nächsten sechs Wochen geliefert würde, also auf jeden Fall vor seinem Einzugstermin. Nachdem er auch nach 7 Wochen noch keine Küche hat, ruft er im Küchenstudio an und beschwert sich. Der Verkäufer bedauert, dass der Hersteller immer noch nicht geliefert hätte. Dass er einen Liefertermin mündlich zugesagt hätte, streitet er jetzt entschieden ab.
- a) Begründen Sie am Fall von Herrn Huber, weshalb es bei wichtigen Kaufverträgen empfehlenswert ist, alle Bedingungen des Kaufvertrags genau auszuhandeln und schriftlich festzuhalten.
- b) Welche wichtigen Inhalte sollten in einem Kaufvertrag geregelt werden?
Aufgabe 5
- a) Wann muss der Verkäufer liefern, wenn keine Lieferzeit vereinbart wurde?
- b) Welche Bedeutung hat der gesetzliche Erfüllungsort beim Kaufvertrag?
- c) Welche Bedeutung hat der Gerichtsstand?
- d) Welche Bestimmungen über den Gerichtsstand enthält der Verbraucherschutz?
Aufgabe 6
Beurteilen Sie mithilfe des § 147 BGB, ob ein Angebot oder eine Bestellung vorliegt bzw. ob eine rechtliche Bindung besteht.
- a) Uwe fragt telefonisch bei einem Computerversand nach, wie viel das Modell Profiline 2000 kostet. Der Verkäufer bietet das Gerät für 799 Euro an. Uwe bestellt nicht sofort, sondern will sich wieder melden.
- b) In der Tageszeitung sieht er die Anzeige eines anderen Händlers, der das Gerät für 789 Euro anbietet.
- c) Das Unternehmen HÄCKER sendet Uwe am 3.4. einen Brief, in dem sie ihm Profiline 2000 für 749 Euro anbietet. Uwe bestellt den Computer am 20.4.
Lösungen
Aufgabe 1
Ein KV kommt zustande durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, den Antrag und dessen Annahme.Aufgabe 2
a) Durch sogenannte Freizeichnungsklauseln kann die Bindung an das Angebot ausgeschlossen werden (z.B. “Nur solange der Vorrat reicht”, “Angebot unverbindlich”, “Angebot freibleibend”)b) Eine verspätete oder abgeänderte Annahme verpflichtet den Verkäufer nicht. Sie ist rechtliche gesehen ein neuer Antrag, d.h. erst wenn der Verkäufer den neuen Antrag annimmt, entsteht ein Vertrag.
Aufgabe 3
Nein, da Schaufensterauslagen rechtlich kein Angebot, sondern Anpreisungen sind. Angebote sind an bestimmte Personen gerichtet und nicht an die Allgemeinheit.
Schaufensterauslagen sind lediglich Aufforderungen zum Kauf (genauer: zur Abgabe eines Angebots).Aufgabe 6
a) Uwes Anruf ist rechtlich eine Anfrage, die nicht verpflichtet. Der Verkäufer, der den Preis genannt hat, hat zwar ein Angebot abgegeben, ist jedoch nicht mehr daran gebunden, da Anna sofort hätte annehmen müssen. Denn unter Anwesenden bzw. am Telefon müssen Angebote sofort angenommen werden. (§ 147(1) BGB)b) Zeitungsanzeigen sind rechtlich kein Angebot. Angebote sind an bestimmt Personen gerichtet und nicht an die Allgemeinheit. Zeitungsanzeigen sind lediglich Aufforderungen zum Kauf. Ergebnis: Es liegt keine Bindung des Händlers vor.
c) Der Händler ist nicht mehr an sein Angebot gebunden, da Uwe den Antrag zu spät angenommen hat. (§ 147(2) BGB)
Andererseits ist die verspätete Annahme rechtlich gesehen ein neuer Antrag. Sofern der Händler diesen annimmt, entsteht ein Kaufvertrag.
Weitere Vertragsarten
| Vertrag | Erklärung | Beispiel |
|---|---|---|
| Mietvertrag | Gebrauch von Sachen gegen Entgelt, Rückgabe derselben Sache | Vermietung einer Wohnung, Vermietung eines Autos |
| Pachtvertrag | Gebrauch von Sachen und Ertrag, Rückgabe derselben Sache | Wer einen Garten pachtet, kann die Früchte ernten (das wäre einem Mieter nicht erlaubt!) |
| Leihvertrag | Gebrauch von Sachen, unentgeltlich, Rückgabe derselben Sache | Ein Freund verleiht einem anderen Freund ein Buch (ohne Bezahlung) |
| Werkvertrag | Herstellung eines Werkes gegen Entgelt → erfolgsbestimmter Vertrag | Reparatur eines Autos, Haarschnitt beim Friseur, Tapezieren von Geschäftsräumen |
| Dienstvertrag | Leistung von Diensten gegen Entgelt → zeitbestimmter Vertrag | Ein Arzt arbeitet als Angestellter in einer Klinik und behandelt Patienten nach bestem Wissen und Gewissen. Er wird unabhängig vom Heilerfolg bezahlt. Der Dienstvertrag ist erfüllt, wenn der Arzt seine Arbeitszeit wie vereinbart geleistet hat, unabhängig vom Behandlungserfolg. |
| Darlehensvertrag | Verbrauch von Sachen, entgeltlich und unentgeltlich – Rückgabe gleichartiger (aber anderer Sachen) | Privatkredit, Nachbarin leiht sich Eier aus und gibt zwei Tage später (frische) Eier zurück. |
| Wartungsvertrag | Ausführung von Wartungsarbeiten gegen Entgelt → erfolgsbestimmter Vertrag | Hersteller wartet eine Maschine regelmäßig |
Aufgabe:
Finde für jeden Vertrag die entsprechenden Beispiele. Übertrage die Nummern der Beispiele in folgende Tabelle:
- Reparatur eines Rollers
- Vermietung eines Autos
- Privatkredit
- Tapezieren der Praxisräume
- Arbeitsvertrag
- Vermietung einer Wohnung
- Hersteller wartet Röntgengerät regelmäßig
- Nachbarin leiht sich Eier aus und gibt zwei Tage später (frische) Eier zurück.
- Ein Freund verleiht einem anderen Freund eine CD (ohne Bezahlung)
- Anlegen eines Kundenparkplatzes durch einen Bauunternehmer
- Haarschnitt beim Friseur
- Wer einen Garten pachtet, kann die Früchte ernten (das wäre einem Mieter nicht erlaubt)
- Schülernachhilfevertrag
- Ein Fitnesstrainer wird von einem Kunden für Personal Training gebucht. Der Trainer verpflichtet sich, regelmäßig Trainingsstunden zu geben und den Kunden anzuleiten. Ob der Kunde am Ende tatsächlich fitter oder schlanker wird, spielt keine Rolle.
Vertrag Beispiel Mietvertrag Pachtvertrag Leihvertrag Werkvertrag Dienstvertrag Darlehensvertrag Wartungsvertrag
Lösung
Vertrag Beispiel Mietvertrag 2 ,6 Pachtvertrag 12 Leihvertrag 9 Werkvertrag 1, 4, 10, 11 Dienstvertrag 5, 13, 14 Darlehensvertrag 3, 8 Wartungsvertrag 7
2. Formvorschriften
Die meisten Alltagsverträge sind formfrei – aber bei wichtigen Verträgen (z. B. Immobilien, Ehe, Erbschaft) ist eine besondere Form vorgeschrieben, um vor Übereilung oder Missverständnissen zu schützen.
| Form | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Formfrei | Verträge können mündlich, schriftlich oder schlüssig (durch Handeln) abgeschlossen werden. | Kauf eines Brötchens beim Bäcker Friseurbesuch |
| Schriftform | Vertrag muss schriftlich mit Unterschrift abgeschlossen werden. | Mietvertrag über mehr als 1 Jahr |
| Textform | Vertrag muss lesbar und auf dauerhaftem Datenträger vorliegen (z. B. E-Mail). Keine Unterschrift nötig. | Widerrufsbelehrung beim Onlinekauf |
| Elektronische Form | Statt Unterschrift wird eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet. | Einige Online-Verträge mit digitaler Signatur (z. B. bei Behörden oder Banken) |
| Notarielle Beurkundung | Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Der Notar erklärt, dass beide Parteien den Inhalt verstanden haben. | Kaufvertrag über Immobilien Ehevertrag Schenkungsversprechen ohne Übergabe |
| Öffentliche Beglaubigung | Die Unterschrift unter einem Dokument wird öffentlich beglaubigt, meist durch Notar. | Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister |
Aufgaben
Aufgabe 1
Welche der folgenden Verträge erfordern gesetzlich eine notarielle Beurkundung?☐ Der Kauf eines Fernsehers im Elektrofachgeschäft
☐ Der Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung
☐ Der Abschluss eines Fitnessstudiovertrags
☐ Der Abschluss eines Ausbildungsvertrags
☐ Der Kauf eines Fahrrads im Online-ShopAufgabe 2
Welche Aussagen zur Formfreiheit von Verträgen sind richtig?A) Ein Arbeitsvertrag muss immer notariell beurkundet werden.
B) Viele alltägliche Kaufverträge sind formfrei möglich.
C) Der Verkauf eines Grundstücks kann auch mündlich abgeschlossen werden.
D) Schlüssiges Verhalten kann einen Vertrag zustande bringen.
E) Ohne Schriftform ist ein Vertrag grundsätzlich ungültig.Aufgabe 3
Warum ist für den Kauf eines Hauses eine besondere Form vorgeschrieben? Begründen Sie mit zwei Argumenten.Aufgabe 4
Was versteht man unter Textform, und wie unterscheidet sie sich von Schriftform? Nennen Sie ein Beispiel für jede Form.Aufgabe 5
Frau Lenz schließt mit einem Möbelhaus einen Vertrag über eine individuell angefertigte Küche ab. Sie tut das mündlich vor Ort.
Einige Wochen später möchte sie zurücktreten und behauptet, der Vertrag sei ungültig, weil er nicht schriftlich abgeschlossen wurde.
Beurteilen Sie, ob sie mit dieser Aussage recht hat.
Lösungen
Aufgabe 1:
☑ Der Kaufvertrag für eine EigentumswohnungAufgabe 2:
✔ B) Viele alltägliche Kaufverträge sind formfrei möglich.
✔ D) Schlüssiges Verhalten kann einen Vertrag zustande bringen.Aufgabe 3:
→ Der Hauskauf erfordert notarielle Beurkundung, weil:
Es handelt sich um eine sehr weitreichende finanzielle Entscheidung (Schutz vor Übereilung).
Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien den Vertrag verstehen (Rechtssicherheit).
Aufgabe 4:
→ Textform bedeutet, dass der Vertrag lesbar und dauerhaft dokumentiert ist (z. B. per E-Mail), ohne Unterschrift.
Schriftform verlangt zusätzlich eine eigenhändige Unterschrift.Beispiele:
Textform: Widerrufsbelehrung beim Onlinekauf
Schriftform: Mietvertrag mit Unterschrift auf Papier
Aufgabe 5:
Frau Lenz irrt sich. Der Vertrag über die Küche ist formfrei gültig, weil es kein gesetzliches Formerfordernis für Möbelkäufe gibt – auch dann nicht, wenn es sich um eine Maßanfertigung handelt. Ein mündlicher Vertrag ist wirksam.
3. AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ein Verkäufer, der bei jedem Kaufvertrag die Bedingungen einzeln aushandeln und danach schriftlich festhalten würde, müsste dafür sehr viel Zeit aufbringen.
Daher verwenden Kaufleute in der Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Dies sind vorformulierte Vertragsklauseln, die für alle Kaufverträge gelten, welche der betreffende Kaufmann abschließt. Das BGB (Bürgerliche Geschäftsbuch) verhindert, dass Geschäftsleute durch diese AGB die gesetzlichen Bestimmungen zu ihren Gunsten abändern und so die Käufer übervorteilen. Um die Kunden zu schützen, schreibt das BGB vor:
- AGB werden nicht automatisch Vertragsbestandteil, sondern nur, wenn der Kunde darauf hingewiesen wurde und sie angemessen zur Kenntnis nehmen kann.
- Die Regelungen müssen mühelos lesbar und verständlich sein.
- Überraschende Klauseln sind unzulässig.
- Unangemessen lange Lieferzeiten sind unzulässig.
- Preiserhöhungen können frühestens 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.
- Die gesetzlichen Fristen zur Sachmängelhaftung dürfen nicht verkürzt werden.
- Bei mangelhafter Lieferung gelten grundsätzlich die Regelungen des BGB. Eine Beschränkung auf Nacherfüllung ist nicht zulässig.
Gesetzliche Grundlagen § 305 BGB, § 305c BGB, § 306 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGB
Aufgabe
(Buch S. 149, Aufgabe 7)
a) Warum regelt das BGB die “AGB”?
b) Warum verwenden viele Geschäftsleute AGB?
c) Zählen Sie vier wesentliche Regelungen auf, die das BGB zur Regelung der “allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)” enthält.
Lösung
a) Da viele Geschäftsleute die gesetzlichen Bestimmungen zu ihren Gunsten abändern und so die Käufer übervorteilen. Die Verbraucher sollen deshalb vor einem Missbrauch von vorformulierten Vertragsklauseln geschützt werden.
b)
- AGB dienen der Zeitersparnis, da die Vertragsbedingungen nicht bei jedem Kunden neue vereinbart und schriftlich festgehalten werden müssen.
- AGB sollen den Verkäufer vor zahlreichen unvorhergesehenen Risiken schützen
c)
- AGB werden nicht automatisch Vertragsbestandteil. Der Kunde muss darauf hingewiesen werden, sie zur Kenntnis nehmen können und sie akzeptieren.
- Das “Kleingedruckte” muss mühelos lesbar und verständlich sein.
- Unangemessen lange Lieferzeiten sind unzulässig
- Überraschende Klauseln sind nicht zulässig
- Preiserhöhungen dürfen frühestens 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.
- Die gesetzlichen Sachmangelhaftungsfristen dürfen nicht verkürzt werden.
- Bei mangelhafter Lieferung gilt grundsätzlich das BGB. Vorbehaltene Nachbesserungen müssen kostenlos erfolgen.
Weitere Aufgaben
Quelle: Arbeitsheft “Wirtschaftskunde”, S. 88:
Gegen welche Bestimmungen des BGB zur Regelung der “AGB” wurde verstoßen?Fall 1
Herr Sorg hat sich von der Firma Scheurmann einen neuen Blitzableiter installieren lassen. Nach 6 Monaten erscheint Herr Scheuermann um den Blitzableiter “zu warten”. Als Herr Sorg dies ablehnt, erklärt Herr Scheuermann, dass aufgrund seiner AGB mit jeder Blitzableiterinstallation automatisch ein zehnjähriger Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.Fall 2
Karin Knolle bestellt beim Modeversandhaus Bruch eine 199 Euro teure Lederjacke. Zwei Wochen späterbei Lieferung, soll sie 228 Euro bezahlen. Das Versandhaus behauptet, Karin müsse aufgrund der AGB des Unternehmens eine eventuelle Preiserhöhung während der Lieferzeit hinnehmen.Fall 3
Sabine Schnell bestellt im September beim Modeversandhaus Bruch einen Wintermantel. Nachdem der Mantel im Februar noch nicht geliefert worden ist, möchte sie die Bestellung rückgängig machen. Versandhaus Bruch verweist auf ihre AGB, nach denen ein Vertragsrücktritt nicht möglich sei.Fall 4
Klaus Klauser kauft bei der Elektrohandlung Blitzer Kopfhörer für 80 Euro. Nach 4 Monaten lässt sich die Lautstärke nicht mehr kontrollieren. Als Klaus die Kopfhörer zurückbringt, erklärt ihm Herr Blitzer, dass seine Elektrohandlung eine Garantie nur für drei Monate übernehmen würde.Fall 5
Frau Krause hat in einem Fachgeschäft eine neue Waschmaschine gekauft. Als die Maschine nach drei Monaten defekt ist, verlangt sie ein neues Gerät. Der Händler verweist auf seine AGB. Er ist lediglich bereit eine Reparatur vorzunehmen, und zwar für eine Kostenpauschale von 100 Euro.
Lösungen:
Fall 1
Überraschende Klauseln sind unzulässig.Fall 2
Preiserhöhungen innerhalb von 4 Monaten sind unzulässig.Fall 3
Unangemessen lange Lieferzeiten sind unzulässig.Fall 4
Die gesetzlichen Sachmangelhaftungspflichten dürfen nicht verkürzt werden.Fall 5
Grundsätzlich gelten die Regelungen des BGB. Ist Nachbesserung vereinbart, dann muss diese kostenlos erfolgen.
4. Incoterms
Incoterms (International Commercial Terms) sind weltweit anerkannte Regeln zur Auslegung von Lieferklauseln im internationalen Handel. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben – die aktuelle Fassung ist von 2020.
Ziel der Incoterms:
Sie regeln klar und einheitlich die Verteilung von Kosten, Risiken und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer beim Warenversand. So sollen Missverständnisse und Streitigkeiten im internationalen Handel vermieden werden.
Die wichtigsten Punkte, die durch Incoterms festgelegt werden:
-
Wer trägt die Transportkosten?
-
Wer übernimmt welches Risiko (z. B. bei Beschädigung oder Verlust der Ware)?
-
Wer kümmert sich um Zollabfertigung und Versicherungen?
-
Wo und wann geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über?
Beispiele für Incoterms-Klauseln:
-
EXW (Ex Works / ab Werk):
Der Käufer trägt ab dem Werk des Verkäufers alle Kosten und Risiken. -
FOB (Free on Board):
Der Verkäufer liefert die Ware auf ein Schiff im Abgangshafen – danach trägt der Käufer Risiko und Kosten. -
DDP (Delivered Duty Paid / geliefert, verzollt):
Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort, inkl. Zoll.
Wichtig:
-
Incoterms sind keine vollständigen Kaufverträge! Sie regeln nur bestimmte Teilaspekte.
-
Sie müssen im Vertrag genau benannt und mit Ort ergänzt werden, z. B. „FOB Hamburg (Incoterms 2020)“.
Die 11 Incoterms im Überblick
Quelle: https://www.gw-world.com/de/incoterms-erklaerung-und-ueberblick#incoterms-2020-ueberblick
1. E-Klausel: EXW

Bei der EXW Klausel stellt der Verkäufer die Ware an einem bestimmten Ort dem Käufer zur Verfügung. Hinweis: Dieser benannte Ort kann auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen Ort (z.B. externe Produktionsstätte oder Logistiklager) liegen.
Sobald der Verkäufer die Ware bereitgestellt hat, gilt die Ware als “geliefert.” Zu diesem Zeitpunkt der Lieferung findet der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) statt.
- Die EXW Klausel bedeutet die Mindestverpflichtung vom Verkäufer. (Kosten und Risiko/Gefahr geht zu Lasten des Käufers)
- Der Verkäufer hat die Ware NICHT zur Ausfuhr (Zoll) frei gemacht.
Hinweis: Die Internationale Handelskammer (ICC) empfiehlt diese Klausel ausschliesslich für nationale Transporte zu verwenden, da der Verkäufer keine Verpflichtung hat die Ware zur Ausfuhr (Zoll) freizumachen.
2. F-Klausel: FCA

Bei der FCA-Klausel gibt es zwei Verfahrensweisen:
1. Lieferort auf dem Gelände des Verkäufers
- Der Verkäufer verlädt die Ware bei sich auf dem Gelände. Der Käufer stellt das Fahrzeug für die Verladung bereit.
- Der Verkäufer trägt das Risiko der Verladung.
- Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Ausfuhr (Zoll) frei zu machen (Ausfuhrverzollung im Ausfuhrland).
- Der Käufer trägt alle Kosten der Zollformalitäten vom Transit- und Einfuhrland sowie die Zölle, Steuern und Abgaben.
Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei FCA (Frei Frachtführer) zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Die Waren gelten vom Verkäufer als “geliefert”, sobald sie auf das vom Käufer organisierte Beförderungsmittel verladen wurden. Nach der Verladung liegen die Kosten und der Gefahrenübergang (Risiko) beim Käufer.
2. Lieferort an einem anderen Ort
- Der Verkäufer verlädt die Ware bei sich auf seinem Gelände und trägt das Risiko bis zur Ankunft beim benannten anderen Ort. (z.B. Logistikpartner des Käufers).
- Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Ausfuhr (Zoll) frei zu machen (Ausfuhrverzollung im Ausfuhrland).
- Der Käufer trägt alle Kosten der Zollformalitäten vom Transit- und Einfuhrland sowie die Zölle, Steuern und Abgaben.
Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei FCA (Frei Frachtführer) zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Die Waren gelten vom Verkäufer als “geliefert”, sobald:
- Sie den benannten Lieferort erreichen.
- Auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit sind (z.B. Bei Ankunft des Lkw).
- Die Ware, dem Frachtführer o.a. genannte Person (Logistikpartner der Käufers) zur Verfügung stehen.
3. C-Klauseln: CPT und CIP

Der Kostenübergang und Gefahrenübergang (Risiko) finden bei CPT (Frachtfrei) an verschiedenen Orten statt.
Kostenübergang
Der Verkäufer organisiert den Transport und trägt die Frachtkosten bis zur vereinbarten Stelle (z.B. Rampe 5) am vereinbarten Bestimmungsort (z.B. Adresse des Käufers). Ab der vereinbarten Stelle am vereinbarten Ort liegen die Kosten beim Käufer
- Der Speditions-/Transportauftrag wird vom Verkäufer in Auftrag gegeben.
- Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Ausfuhr (Zoll) frei zu machen
- Der Käufer trägt alle Kosten der Zollformalitäten vom Transit- Einfuhrland sowie die Zölle, Steuern und Abgaben
Gefahrenübergang
Der Verkäufer “liefert” die Ware durch Übergabe an den Frachtführer (Dieser wurde vom Verkäufer beauftragt). Mit der Übergabe erfolgt der Gefahrenübergang und das Risiko liegt ab dann beim Käufer.
Bei CIP (Frachtfrei versichert) gelten dieselben Bedingungen wie bei CPT (Frachtfrei). Zusätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, einen Versicherungsvertrag mit umfassendem Deckungsschutz (Institut Cargo Clause A) abzuschließen.
4. D-Klauseln: DAP, DPU, DDP

DAP (Delivered at Place / Geliefert genannter Ort)
- Der Verkäufer organisert den Transport und trägt die Frachtkosten bis zur vereinbarten Stelle am vereinbarten Bestimmungsort.
- Der Speditions-/Transportauftrag wird vom Verkäufer beauftragt.
- Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zur Ausfuhr (Zoll) frei zu machen (Ausfuhrverzollung im Ausfuhrland) und trägt auch die Kosten für die Transitzollformalitäten (Transitabfertigung etc.).
- Der Käufer trägt alle Kosten der Zollformalitäten im Einfuhrland sowie die Zölle, Steuern und Abgaben. Eine Besonderheit: Wenn der Verkäufer die Einfuhrverzollung (im Einfuhrland) ebenfalls übernehmen möchte, wird der Zusatz “Zollabgefertigt” empfohlen.
Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang (Risiko) finden bei DAP zum Zeitpunkt der Lieferung statt. Sobald die Ware vom Verkäufer am vereinbaren Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird und auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit ist. Die Waren gelten ab diesem Zeitpunkt als “geliefert” und Kosten sowie Risiko gehen an den Käufer über.
DPU (Delivered at Place Unloaded / Geliefert genannter Ort entladen)
Der Unterschied zur DPA-Klausel liegt in der Entladung: Der Verkäufer organisiert den Transport und trägt die Frachtkosten inkl. der Entladung bis zur vereinbaren Stelle am vereinbarten Bestimmungsort.
Dementsprechend finden der Kostenübergang und Gefahrenübergang (Risiko) bei DPU statt, sobald die Ware vom Verkäufer am benannten Bestimmungsort oder an der vereinbarten Stelle zur Verfügung gestellt wird und vom Beförderungsmittel des Verkäufers entladen wurde.
DDP (Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt)
Der Unterschied zur DAP Klausel liegt hier in der Einfuhrverzollung und Bezahlung der Abgaben im Empfangsland: Der Verkäufer trägt bei der DDP Klausel alle dahingehend anfallenden Kosten. Wenn der Verkäufer die Einfuhrabgaben nicht übernehmen möchte, empfiehlt sich die Verwendung der Lieferkondition “DAP Zollabgefertigt”.
Der Kostenübergang und der Gefahrenübergang finden zum Zeitpunkt der Lieferung statt, sobald die Ware am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird und auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit und verzollt ist.
5. Maritime Klauseln

Im Gegensatz zu den weiter oben ausgeführten multimodalen Klauseln werden die maritimen Klauseln ausschließlich in der See-/Binnenschifffahrt angewendet.
FAS (Frei Längsseite Schiff):
Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware längsseits des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten bis die Ware längsseits des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist.
FOB (Frei an Board):
Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist.
CFR (Kosten und Fracht):
Der Verkäufer trägt die Gefahren von Verlust und Beschädigung bis die Ware an Bord des Schiffes im benannten Verschiffungshafen geliefert worden ist. Der Verkäufer trägt die Kosten des Transportes zum benannten Entladehafen und für die Entladung im benannten Entladehafen, sofern diese gem. Beförderungsvertrag zu Lasten des Verkäufers gehen.
CIF (Kosten, Versicherung Fracht):
Gefahrenübergang und Kostenverteilung sind wie in der CFR Klausel geregelt, es besteht jedoch eine Versicherungspflicht des Verkäufers vom Gefahrenübergang bis zum Entladehafen.
Aufgaben
Nennen Sie zwei Pflichten des Verkäufers beim Incoterm DDP (Delivered Duty Paid).
Erklären Sie den Unterschied zwischen EXW (Ex Works) und DAP (Delivered at Place) aus Sicht des Käufers.
Warum ist der Incoterm FOB (Free On Board) nur für den Seetransport geeignet? Begründen Sie kurz.
Ein deutsches Unternehmen verkauft Maschinen nach Brasilien und möchte möglichst wenig Verantwortung für Transport und Zoll übernehmen.
a) Welcher Incoterm wäre aus Sicht des Verkäufers sinnvoll?
b) Begründen Sie ihre Wahl.Beurteile folgenden Fall:
Ein Händler in Frankreich verkauft Ware nach Österreich mit dem Incoterm CIP Wien. Die Ware wird auf dem Transportweg beschädigt.
Wer trägt das Risiko für den Schaden? Begründen Sie ihre Antwort.
Lösungen
Aufgabe 1
Der Verkäufer muss die Ware an den benannten Ort liefern.
Er trägt alle Kosten und Risiken bis zur Ankunft, inklusive Verzollung im Importland.
Aufgabe 2
Bei EXW muss der Käufer die Ware ab Werk des Verkäufers selbst abholen und trägt alle Transport- und Zollkosten.
Bei DAP liefert der Verkäufer die Ware bis zum benannten Ort im Zielland, der Käufer muss nur noch entladen und ggf. verzollen.
Aufgabe 3
FOB bezieht sich auf die Verladung der Ware auf ein Schiff und ist daher nur bei Seefracht möglich.
Der Begriff „an Bord des Schiffs“ hat keine Entsprechung bei Luft-, Straßen- oder Schienentransport.
Aufgabe 4 a) EXW (Ex Works)
b) Der Verkäufer muss bei EXW nur die Ware bereitstellen. Transport, Versicherung, Zoll usw. übernimmt der Käufer – minimale Verpflichtung für den Verkäufer.Aufgabe 5
Das Risiko geht bei CIP bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über.
Obwohl der Verkäufer die Frachtkosten und Versicherung bis Wien trägt, haftet der Käufer für Transportschäden nach der Übergabe.
→ Der Käufer trägt das Risiko.
5. Grenzen der Vertragsfreiheit
In Deutschland gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit, das heißt:
Jeder kann frei entscheiden, ob, mit wem und mit welchem Inhalt ein Vertrag abgeschlossen wird. Diese Freiheit ist durch das Grundgesetz (Art. 2 GG – allgemeine Handlungsfreiheit) geschützt.
Aber: Die Vertragsfreiheit ist nicht unbegrenzt – sie endet dort, wo gesetzliche Vorgaben verletzt oder grundlegende Rechte anderer beeinträchtigt werden. Diese Grenzen der Vertragsfreiheit finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wichtige gesetzliche Grenzen:
| Bereich | Beschreibung | Relevante Paragrafen (BGB) | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot | Verträge, die gegen Gesetze verstoßen, sind nichtig. | § 134 BGB | Vertrag über Drogenverkauf |
| Sittenwidrigkeit | Verträge, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen, sind nichtig. | § 138 Abs. 1 BGB | Wucher, Ausnutzung von Zwangslagen |
| Wucher | Ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung plus Ausnutzung einer Notlage. | § 138 Abs. 2 BGB | Kredit zu 50 % Zinsen für Bedürftige |
| Verbraucherschutz | Klauseln in AGB dürfen Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen. | §§ 305–310 BGB | Kündigungsfrist von 24 Monaten in AGB |
| Formvorschriften | Manche Verträge sind nur gültig, wenn sie eine gesetzlich vorgeschriebene Form einhalten. | z. B. § 311b BGB | Hauskauf muss notariell beurkundet werden |
Aufgaben
Nennen Sie zwei gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit und geben Sie jeweils ein Beispiel.
Erklären Sie kurz, warum ein Vertrag über den Verkauf illegaler Substanzen (z. B. Drogen) nichtig ist.
Ein Unternehmer bietet einem hochverschuldeten Kunden einen Kredit mit 48 % Jahreszins an. Welche rechtliche Grenze der Vertragsfreiheit ist hier möglicherweise überschritten? Begründen Sie.
Eine Firma schreibt in ihren AGB: „Reklamationen sind nur innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung zulässig.“
Beurteilen Sie, ob diese Klausel mit der Vertragsfreiheit vereinbar ist.Ein Schüler verkauft seinem Mitschüler sein gebrauchtes Handy für 800 €, obwohl es gebraucht nur 300 € wert ist.
a) Könnte der Vertrag trotzdem gültig sein?
b) Welche Umstände müssten vorliegen, damit er ggf. nichtig ist?
Lösungen
Aufgabe 1
Verstoß gegen gesetzliches Verbot (z. B. Drogenhandel, § 134 BGB)
Sittenwidrigkeit (z. B. Ausnutzen einer Notlage für überhöhte Preise, § 138 BGB)
Aufgabe 2
Solche Verträge verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB).
Sie sind nichtig, weil sie den Verkauf verbotener Gegenstände regeln.
Aufgabe 3 Es könnte sich um Wucher (§ 138 Abs. 2 BGB) handeln:
Ein auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sowie Ausnutzung der Notlage des Kunden.Aufgabe 4
Die Klausel ist nicht zulässig, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt (§ 307 BGB).
Verbraucher haben normalerweise 2 Jahre Gewährleistungsrechte.
Aufgabe 5 a) Ja, grundsätzlich kann auch ein teurer Privatverkauf wirksam sein.
b) Der Vertrag wäre nur dann nichtig, wenn der Verkäufer gezielt die Unerfahrenheit, Zwangslage oder Schwäche des Käufers ausgenutzt hätte (→ Wucher, § 138 Abs. 2 BGB).
6. Besonderheiten e-Commerce
1. Fernabsatzverträge und e-Commerce
FALL
Mila hat bei einem Onlinehändler eine Lederjacke bestellt. Ihre Mutter und ihr Freund sind entsetzt, weil die Jacke fürchterlich aussieht. Ihre Mutter regt sich auf und glaubt, dass sie die 500 Euro teure Jacke behalten muss. Ihr Freund dagegen meint, alles wäre halb so schlimm, da der Kauf ein Fernabsatzgeschäft sei und sie deshalb die Jacke zurückgeben kann.
Wer hat Recht?
Lösung
Milas Freund hat Recht
Merke:
Ein Fernabsatzgeschäft liegt vor, wenn der (Kauf-)Vertrag ausschließlich mit Fernkommunikationsmittel zustande kam. Also per Internet, Telefon, Email, Katalog, Fax oder Brief.
Hinweis: Die Regelungen für Fernabsatzverträge gelten nicht, wenn der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines speziell für den Fernabsatz organisierten Systems erfolgt. Nehmen Verkäufer ausnahmsweise eine Bestellung am Telefon an oder wickeln sie mit Postversand ab, liegt kein Fernabsatzvertrag vor!
Bei einem Fernabsatzgeschäft hat der Händler folgende besondere Informationspflichten:
- wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung
- Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich Steuern und Versandkosten
- Liefer- und Zahlungsbedingungen
- Bestehen eines 14-tägigen Widerrufrechts
- Anschrift des Unternehmens (Kontaktdaten)
→ Unterlässt ein Händler diese Angaben, dann verlängert sich das Widerrufsrecht des Kunden um 1 Jahr!
In folgenden Fällen besteht bei Fernabsatzverträgen KEIN Widerrufsrecht:
- gelieferte Speisen und Getränke (z.B. Pizzaservice)
- entsiegelte CDs, DVDs, Software
- Sonderanfertigungen, z.B. Maßanzug
- schnell verderbliche Ware, z.B. Lebensmittel
- entsiegelte Waren wie Kosmetik (aus Hygienegründen)
Die Widerrufsfrist beginnt…
- mit Erhalt der Ware
- bei Teillieferungen an dem Tag, an dem die letzte Lieferung eingetroffen ist.
- bei Abonnements am Tag der ersten Lieferung
Wie sollte ein Widerruf erfolgen?
- Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden
- Obwohl keine besondere Form vorgeschrieben ist, empfiehlt sich die Schriftform. Wegen der Beweiskraft am besten per Einschreiben.
→ Der Käufer muss die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. → Der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen
Hin- und Rücksendekosten bei Widerruf Die Kosten der Rücksendung trägt grundsätzlich der Käufer. Der Händler kann jedoch die Kosten der Rücksendung freiwillig übernehmen Die Kosten der Hinsendung (Versandkosten zum Käufer) muss der Händler bei einem Widerruf zurückerstatten.
Aufgabe Widerruf
Prüfen Sie ob die nachfolgenden Kaufverträge Fernabsatzgeschäfte sind und ob sie widerrufen werden können.
Kaufverträge Fern- absatz- geschäft
jaFern- absatz- geschäft
neinWider- rufs- recht
jaWider- rufs- recht
neinBegründung T bestellt online Schuhe. Die gelieferten Schuhe gefallen ihr jedoch gar nicht S will ein Rasierwasser an den Internetshop zurückschicken, weil er den Geruch nicht mag. E wird vom örtlichen Fachgeschäft eine reduzierte Waschmaschine geliefert. Mittels Handy-App bestellt U eine Partypizza. Nach dem dritten Heft will M die abonnierte Zeitschrift nicht mehr lesen. Nachdem er es ausprobiert hat, will T das PC-Spiel an den Internetversand zurückschicken. Beim Anprobieren gefällt G das online bestellte Maßhemd nicht mehr. T hat im Urlaub Weingläser gekauft. Auf seinen Telefonanruf hin schickt ihm das Fachgeschäft ausnahmsweise 6 weitere Gläser. G hat im Internet eine Tasche bestellt. Kann sie die Tasche nach 7 Monaten zurückgeben, wenn der Händler nicht über das Widerrufsrecht informiert hatte?
Lösung Widerruf
Kaufverträge Fern- absatz- geschäft
jaFern- absatz- geschäft
neinWider- rufs- recht
jaWider- rufs- recht
neinBegründung T bestellt online Schuhe. Die gelieferten Schuhe gefallen ihr jedoch gar nicht x x normales Fernabsatzgeschäft S will ein Rasierwasser an den Internetshop zurückschicken, weil er den Geruch nicht mag. x x geöffneter Kosmetikartikel E wird vom örtlichen Fachgeschäft eine reduzierte Waschmaschine geliefert. x x normaler Kaufvertrag Mittels Handy-App bestellt U eine Partypizza. x x Lebensmittel Nach dem dritten Heft will M die abonnierte Zeitschrift nicht mehr lesen. x x spätestens nach dem ersten Heft Nachdem er es ausprobiert hat, will T das PC-Spiel an den Internetversand zurückschicken. x x entsiegelte CD Beim Anprobieren gefällt G das online bestellte Maßhemd nicht mehr. x x Sonderanfertigung T hat im Urlaub Weingläser gekauft. Auf seinen Telefonanruf hin schickt ihm das Fachgeschäft ausnahmsweise 6 weitere Gläser. x x normaler Kaufvertrag G hat im Internet eine Tasche bestellt. Kann sie die Tasche nach 7 Monaten zurückgeben, wenn der Händler nicht über das Widerrufsrecht informiert hatte? x x Fristverlängerung 1 Jahr
Besondere Regelungen für e-Commerce
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass…
- die Bestellsituation so gestaltet wird, dass der Kunde sich mit seiner Bestellung ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet.
- Schaltflächen gut lesbar sind und deutlich mit Wörtern wie “zahlungspflichtig bestellen” beschriftet sind
- Eingabefehler vor der Bestellung erkannt und berichtigt werden können.
- der Kunde Vertragstext und Verhaltensrichtlinien nicht nur am Bildschirm abrufen, sondern auch problemlos auf seinen PC herunterladen und ausdrucken kann.
- der Eingang einer Bestellung unverzüglich mit elektronischer Post bestätigt wird.
→ Verstößt der Händler gegen eine der Bedingungen, dann verlängert sich das 14-tägige Widerrufsrecht um 1 Jahr.
Aufgabe e-Commerce
Aufgabe 1 Das BGB regelt den Abschluss von Fernabsatzverträgen. Welches besondere Recht kann ein Verbraucher dadurch in Anspruch nehmen?
Aufgabe 2 Martina hat im Internet bei verschiedenen Händlern Waren bestellt.
a) Beim Modeversandhaus Bruch hat sie ein Paar Schuhe bestellt. Bei der Bestellung wurde sie nicht über ihr Widerrufsrecht informiert. Nachdem die Schuhe bei der Anprobe drücken, will sie die Ware nach sechs Wochen zurückgeben. Das Versandhaus weigert sich die Schuhe zurückzunehmen und verweist auf die 14-tägige Widerrufsfrist. Ist das rechtens?
b) Eine CD, die sie mit intakter Versiegelung nach einer Woche zurückschickt, weil sie die gleiche CD inzwischen zum Geburtstag bekommen hat. Der Händler lehnt die Rücknahme ab, weil CDs grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Ist der Händler dazu berechtigt?
c) Bei einem Händler hat sie nach ihren speziellen Maßen eine Bluse anfertigen lassen. Nachdem diese ihrem Freund nicht gefällt, will sie die Bluse nach 10 Tagen zurückschicken. Der Händler meint, dass sie die Ware behalten muss. Hat der Händler Recht?
Lösung E-Commerce
Aufgabe 1
Bestellung per Katalog, Brief, Internet oder Telefon können innerhalb von 14 Tage an den Lieferanten zurückgeschickt werden. Die Kosten der Rücksendung kann der Verkäufer dem Käufer auferlegen (→ d.h es kann sein, dass der Käufer die Rücksendekosten selber zahlen muss).
Der Käufer muss den Widerruf nicht begründen. Er muss ihn aber unmissverständlich erklären, d.h., es genügt nicht, die Ware nur zurückzuschreiben. Dafür kann der Widerruf auch mündlich oder per E-Mail erfolgen.
[Anmerkung: Nicht möglich ist ein Widerruf bei Internetauktionen sowie bei der Lieferung von Speisen und Getränken, z.B. einem Pizzaservice!]
Aufgabe 2
a) Fehlt bei Vertragsabschluss die deutliche Belehrung über das Widerrufsrecht, dann verlängert sich bei einem Fernabsatzvertrag die Widerrufsfrist um 12 Monate. Die Widerrufsfrist beträgt somit 1 Jahr und vierzehn Tage.
Ergebnis: Martina kann die Bestellung widerrufen und die Schuhe zurückschicken.
b) Der Widerruf erfolgte innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist. Da die Versiegelung nicht beschädigt wurde, muss der Händler die CD zurücknehmen. Nur bei entsiegelter Ware kann er die Rücknahme verweigern.
c) Die Maßanfertigung einer Bluse ist eine Sonderanfertigung, für die kein Widerrufsrecht besteht.