1.4 Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Möglichkeiten
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Tod des Arbeitnehmers
- Befristung
- Zweckereichung
- Renteneintritt
Kündigung (= einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung)
Ein Arbeitsverhältnis kann durch die Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Vorgeschrieben ist die Schriftform (seit 2000).
1. Ordentliche Kündigung
-
ohne Grund möglich
-
Kündigungsfristen beachten →Arbeitgeber: § 622 BGB →Arbeitnehmer: 4 Wochen
-
nach Kündigungsschutzgesetz: 3 Möglichkeiten
- personenbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
Personenbedingte Kündigung
Hauptanwendung: Krankheitsbedingt, wenn
- häufige Kurzerkrankungen
- lange andauernde Krankheit
- dauernde Leistungsunfähigkeit
- erhebliche Leistungsminderung
→ Ablauf:
- Prognose Gesundheitszustand
- erhebliche Beeinträchtigung durch Fehlen im Betrieb
- Belastung ist vom Arbeitgeber nicht mehr hinzunehmen
Video: Kündigung wegen Krankheit; Quelle: WAF
Verhaltensbedingte Kündigung
- Arbeitsverweigerung
- Selbstbeurlaubung/Verspätung
- sexuelle Belästigung
- Störung des Betriebsfriedens
→ Ablauf:
- Abmahnung (= Beanstandungsfunktion + Warnfunktion)
- Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
- außerbetriebliche Gründe: Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Absatzeinbruch
- innerbetriebliche Gründe: Stilllegung, Rationalisierung
Weiterbeschäftigung ist nicht möglich, dann → Sozialauswahl
Kriterien:
- Dauer Betriebszugehörigkeit
- Alter
- Unterhaltspflichten
- eventuelle Schwerbehinderung → Immer in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat! → eventuell Abfindungen!
2. Außerordentliche Kündigung
Liegt ein wichtiger Grund vor, dann können Arbeitgeber und Arbeitnehmer fristlos kündigen.
- Wichtige Gründe können sein: Diebstahl, sexuelle Belästigung, tätlicher Angriff,…
- ohne (!) Kündigungsfristen
→ Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar
Frist: 2 Wochen
| Ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, bei z.B. | Ein Arbeitgeber kann fristlos kündigen, bei z.B. |
|---|---|
| bei Tätlichkeiten bei Beleidigungen bei Verweigerung des Lohns | bei Diebstahl bei Arbeitsverweigerung bei Vorlage falscher Zeugnisse |
Wer eine fristlose Kündigung verursacht, muss eventuell Schadenersatz leisten.
Arbeitnehmervertretung
§ 102 (1) S. 1 BetrVG: Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung (sonst ist die Kündigung unwirksam!)
Frist bei ordentlicher Kündigung: 1 Woche Frist bei außerordentlicher Kündigung: 3 Tage
Kündigungsfristen
Die gesetzliche (ordentliche) Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen auf den 15. eines Monats oder auf das Monatsende. Dies gilt für alle Arbeitnehmer.
Wichtiger Hinweis: 4 Wochen sind 4 * 7 Tage = 28 Tage!!!
Beispiel:
31.05 - 28 Tage = 3.05.
31.05. - 1 Monat = 30.04.
Ermitteln Sie den letzten Arbeitstag
Arbeitnehmer letzter Arbeitstag H. kündigt am 10. März zum nächstmöglichen Termin. M. kündigt am 23. Mai zum nächstmöglichen Termin.
Lösung
Arbeitnehmer letzter Arbeitstag H. kündigt am 10. März zum nächstmöglichen Termin. 15. April, da keine 4 Wochen bis zum Monatsende M. kündigt am 23. Mai zum nächstmöglichen Termin. 30. Juni, da keine 4 Wochen bis zum 15. Juni
Bei langjährigen Mitarbeitern muss der Arbeitgeber verlängerte Kündigungsfristen beachten
Gesetzliche Kündigungsfristen
Betriebszugehörigkeit gesetzliche Kündigungsfrist ab 2 Jahren 1 Monat zum Monatsende ab 5 Jahren 2 Monat zum Monatsende ab 8 Jahren 3 Monat zum Monatsende ab 10 Jahren 4 Monat zum Monatsende ab 12 Jahren 5 Monat zum Monatsende ab 15 Jahren 6 Monat zum Monatsende ab 20 Jahren 7 Monat zum Monatsende
Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 1 KSchG, § 23 KSchG Gilt wenn:
- mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
- mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb
Sofern der allgemeine Kündigungsschutz gilt, ist eine Kündigung nur zulässig, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.
| Kündigungsgrund | Beispiele | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Verhalten des Arbeitnehmers | Arbeitsverweigerung, häufige Unpünktlichkeit | vorherige Abmahnung |
| Person des Arbeitnehmers | mangelnde Leistungen, Krankheit, z.B. Allergie | |
| Betriebliche Erfordernisse | Auftragsmangel, neue Produktionsverfahren | Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte |
Besonderer Kündigungsschutz
Arbeitnehmer, die bestimmten Personenkreisen angehören, genießen einen besonderen Kündigungsschutz, d.h. sie sind unter bestimmten Voraussetzungen unkündbar.
- (Werdende) Mütter sind unkündbar während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Entbindung sowie während der Elternzeit.
- Auszubildende sind unkündbar nach der Probezeit.
- Schwerbehinderte: Ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist eine Kündigung unzulässig.
- Betriebsräte und Jugendvertreter sind unkündbar während ihrer Amtszeit, sowie 1 Jahr danach.
Begründe, ob die Kündigungen gerechtfertigt sind.
Fall Kündigung gerechtfertigt j/n Grund Ein Ausbilder beleidigt seine Auszubildende schwer, diese kündigt fristlos. Ein Arbeitnehmer teilt wichtige Konstruktionspläne der Konkurrenz mit und wird fristlos gekündigt. Als sie ihre Schwangerschaft meldet, wird eine Frau fristlos gekündigt. Einem verheirateten Arbeiter, der 4 Kinder hat und seit 5 Jahren in einem großen Unternehmen arbeitet, wird wegen Rationalisierungsmaßnahmen fristgerecht gekündigt.
Lösung
Fall Kündigung gerechtfertigt j/n Grund Ein Ausbilder beleidigt seine Auszubildende schwer, diese kündigt fristlos. ja wichtiger Grund Ein Arbeitnehmer teilt wichtige Konstruktionspläne der Konkurrenz mit und wird fristlos gekündigt. ja wichtiger Grund Als sie ihre Schwangerschaft meldet, wird eine Frau fristlos gekündigt. nein besonderer Kündigungsschutz Einem verheirateten Arbeiter, der 4 Kinder hat und seit 5 Jahren in einem großen Unternehmen arbeitet, wird wegen Rationalisierungsmaßnahmen fristgerecht gekündigt. nein soziale Gesichtspunkte wurden nicht berücksichtigt
Aufgaben
Aufgabe 1
a) Unterscheiden Sie zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
b) Nennen Sie jeweils zwei wichtige Gründe für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
c) Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer?
d) Ein Arbeitnehmer erhält am 20. Januar die Kündiung. Wann läuft der Arbeitsvertrag aus? (Betriebszugehörigkeit 1 Jahr und 2 Monate)
e) Ein Arbeitnehmer kündigt am 1. März. Wann kann er den Betrieb verlassen?
f) Nennen Sie bestimmte Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, und geben Sie den Zweck dieses Kündigungsschutzes an.
g) Ein Betriebsrat kündigt termin- und fristgerecht. Ist diese Kündigung wirksam?Aufgabe 2
Stellen Sie fest, welche Kündigungsfristen in den nachfolgenden Fällen jeweils gelten.
a) Eine 53-jährige Facharbeiterin ist seit 7 Jahren in einer Fabrik beschäftigt.
b) Ein 38-jähriger Fleischergeselle arbeitet seit 12 Jahren in der gleichen Fleischerei.
c) Ein 24-jähriger ungelernter Arbeiter gehört seit 7 Jahren dem gleichen Unternehmen an.
d) Eine 28-jährige Verkäuferin, die seit 10 Jahren in einem Kaufhaus beschäftigt ist, wird beim Diebstahl ertappt.Aufgabe 3
Alfred Sorg, 53 Jahre alt, arbeitet seit 18 Jahren bei der Massivmöbel GmbH. Die Firma beschäftigt 18 Mitarbeiter, davon vier seit 5 Monaten. Alfred Sorg wird fristgemäß gekündigt. In dem Kündigungsschreiben wird ihm mitgeteilt, dass er zum 31. März entlassen wird. Als Kündigungsgrund führt der Geschäftsführer den starken Auftragsmangel an. Alfred Sorg hält die Kündigung für nicht ausgewogen. Er meint, dass etliche jüngere Kollegen viel leichter einen neuen Arbeitsplatz finden würden, vor allem die neu eingestellten Arbeitnehmer.
a) Überprüfen Sie mithilfe des Kündigungsschutzgesetztes, ob die Kündigung zulässig ist: §1 KSchG, §3 KSchG, §4 KSchG, § 23 KSchG
b) Wie beurteilen Sie eine Kündigung der neu eingestellten Mitarbeiter?
c) Angenommen, in der Massivmöbel GmbH würden nur 11 Mitarbeiter beschäftigt. Würde sich dieser Umstand auf die Kündigung von Alfred Sorg auswirken?
d) Welche Schritte könnte Alfred Sorg gegen die Kündigung unternehmen?
Lösung
Aufgabe 1 a) Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist. Sie erfolgt aufgrund betrieblicher Notwendigkeit oder auf persönlichen Wunsch des Arbeitnehmers.
Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis fristlos. Sie ist möglich, wenn ein wichtiger Grund (z.B. Diebstahl, Tätlichkeiten) vorliegt.b) Arbeitgeber: Diebstahl, Verletzung der Schweigepflicht, Arbeitsverweigerung
Arbeitnehmer: Beleidigungen, Tätlichkeiten, Nichtbezahlung des Lohnesc) Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen auf den 15. eines Monats oder auf das Monatsende (für langjährige Mitarbeiter gelten längere Fristen)
d) Der letzte Arbeitstag ist der 28. bzw. 29. Februar, da bis zum 15. Februar nicht die erforderliche Frist von vier Wochen erreicht wird.
e) Der letzte Arbeitstag ist der 31. März, da bis zum 15. März nicht die erforderliche Frist von vier Wochen erreicht wird.
f) Betriebsräte und Jugendvertreter: uneingeschränkte bzw. unbeeinflusste Ausübung des Mandats
Auszubildende: Sicherstellung der Ausbildung
Schwerbehinderte: Arbeitsplatzschutzgarantie, da für sie neue Arbeitsplätze schwer erhältlich sind
(Werdende) Mütter: Arbeitsplatzschutzgarantie, da für sie neue Arbeitsplätze schwer erhältlich sind; außerdem Schutz der Mutter, des Kindes bzw. der Familieg) Ja, der Betriebsrat genießt zwar einen besonderen Kündigungsschutz, dies bedeutet aber, dass nur ihm nicht gekündigt werden kann. Er selbst kann jederzeit kündigen.
Aufgabe 2 a) zwei Monate zum Monatsende
b) fünf Monate zum Monatsende
c) zwei Monate zum Monatsende
d) Fristlos, da ein wichtiger Grund (Diebstahl) vorliegtAufgabe 3 a) Ein Kündigungsgrund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers ist nicht vorhanden. Also kann nur aufgrund betrieblicher Erfordernisse gekündigt werden. Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen zwar vor, nämlich starker Auftragsmangel. Allerdings wurden nach § 1(3) KSchG soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt. Nach dem Kündigungsschutzgesetz hätten zuerst die jüngeren und später eingestellten Arbeitnehmer gekündigt werden müssen. Des weiteren hätten das Lebensalter und bestehende Unterhaltspflichten berücksichtigt werden müssen. Ergebnis: Die Kündigung ist nicht zulässig
b) Den neu eingestellten Arbeitnehmern kann jederzeit gekündigt werden. Nach § 1(1) KSchG müssen sie mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein, um das Kündigungsschutzgesetz beanspruchen zu können.
c) In diesem Fall würde das Kündigungsschutzgesetz angewendet werden. Es gilt erst dann, wenn ein Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
d) In diesem Fall kann er innerhalb einer Woche beim Betriebsrat Einspruch einlegen. Führt dies zu keiner Verständigung mit dem Arbeitgeber, dann kann er innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Klage erheben.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer wählen, ob er Kündigungsschutzklage erhebt oder ob er die gesetzliche Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr annimmt, sofern der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet.
Prüfungsaufgabe BS Kündigung (Winter 16)
3.1 Beurteilen Sie die untenstehende Karikatur auf ihre Rechtmäßigkeit.
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3.4 Das Arbeitsrecht unterscheidet ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Beschreiben Sie an Hand eines Beispiels, wie es zu einer außerordentlichen Kündigung kommen kann.
3.5 Das Kündigungsschutzgesetz nennt für eine ordentliche Kündigung drei mögliche Kündigungsgründe. Nennen Sie die Kündigungsgründe mit je einem Beispiel.
3.6 Geben Sie die Voraussetzungen an, damit das Kündigungsschutzgesetz überhaupt angewendet werden muss.
3.7 Das Unternehmen muss rationalisieren und plant einem Mitarbeiter zu kündigen. Treffen Sie eine begründete Auswahl zwischen den folgenden Mitarbeitern:
- Onur Yilmaz, 45 Jahre alt, 20 Jahre Betriebszugehörigkeit, 3 unterhaltspflichtige Kinder
- Petra Müller, 26 Jahre alt, 6 Jahre Betriebszugehörigkeit, 1 unterhaltspflichtiges Kind
- Maximilian Schmitt, 24 Jahre alt, 3 Jahre Betriebszugehörigkeit, keine Kinder, Betriebsrat
Anlagen: § 1 KSchG § 23 KSchG
Lösung
3.1 Da Kündigungen nur in schriftlicher Form übergeben werden können, ist die Kündigung als SMS-Nachricht nicht rechtskräftig
3.4 Eine außerordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so zerrüttet ist, dass es keine Aussicht auf Wiederherstellung der alten Verhältnisse mehr gibt. Dies kann geschehen etwa durch Betrug, Diebstahl, grobe Verletzung der Treuepflicht und des Wettbewerbsverbots
3.5
Betriebsbedingt: Um- oder Einstellung der Produktion, Schließung von Abteilungen oder Betrieben, Umstrukturierungen, Stellenabbau, keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit an anderer Stelle
Personenbedingt: Der Arbeitnehmer kann seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen, sodass die wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt werden (etwa durch schwere Krankheit; Haftstrafen, Verlust der Fahrerlaubnis bei Berufskraftfahrern …)
Verhaltensbedingt: Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (ständige Verspätung, unentschuldigtes Fehlen, mangelhaftes Arbeiten, Straftaten,…)
3.6 Der Betrieb des Arbeitnehmers muss mehr als 10 Arbeitnehmer haben (Azubis zählen nicht). Die Betriebszugehörigkeit muss mindestens 6 Monate betragen.
3.7 Die Kündigung muss wohl Petra Müller erhalten, da sie die geringere Betriebszugehörigkeit und nur ein unterhaltspflichtiges Kind hat. Schmitt genießt als Betriebsrat absoluten Kündigungsschutz.
3. Arbeitsgericht
Überprüft die Wirksamkeit der Kündigung Frist: 3 Wochen nach Zugang
4. Abfindung
Nur bei betriebsbedingter Kündigung! § 1a (1) KSchG § 1a (2) KSchG
Zeugnis
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FAQ :) Das Arbeitszeugnis - Wichtige Fragen und Antworten Quelle: anwalt.de z.B.
13. Gibt es eine Standardnote für das Zeugnis?
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zeugnis mit der Gesamtbewertung „befriedigend“ (Note 3). Hält der Arbeitnehmer eine bessere Note für angemessen, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast, dass seine Arbeitsleistungen auch besser zu bewerten sind. Hält hingegen der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers für schlechter als „befriedigend“, trifft ihn die Nachweispflicht.
19. Hat der Arbeitnehmer einen Berichtigungsanspruch?
Bei formellen oder inhaltlichen Fehlern steht dem Arbeitnehmer ein Berichtigungsanspruch zu, da es ihm unzumutbar ist, sich mit einem fehlerhaften Zeugnis zu bewerben.
Der Arbeitnehmer hat etwaige Fehler im Zeugnis in angemessener Zeit zu bemängeln, da der Anspruch auf Zeugnisberichtigung auch der Verwirkung oder bei bestehenden Ausschlussfristen dem Verfall unterliegt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein gänzlich neues Zeugnis zu erstellen. Es ist so auszugestalten, als ob es sich um eine Erstausfertigung handeln würde. Dabei ist der Arbeitgeber an den nicht beanstandeten Text gebunden, sofern nicht nachträglich Umstände bekannt werden, die das Verhalten des Arbeitnehmers in einem anderen (negativeren) Licht erscheinen lassen.
Aufgabe:
Gib an, was die einzelnen Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten
Arbeitszeugnis wirkliche Bedeutung Sie hatte stets Verständnis für ihre Arbeit Er war seinen Mitarbeitern stets ein verständnisvoller Vorgesetzter Sie erzielte nicht unerhebliche Verkaufsumsätze Im Umgang mit Kollegen zeigte er durchweg eine erfrischende Offenheit Durch ihre gesellige Art trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen Sie arbeitete stets mit größter Genauigkeit Er hat alle Aufgaben in seinem und im Interesse der Firma gelöst Sie hat an allen ihr gestellten Aufgaben mit großem Fleiß gearbeitet Er verstand es, alle Arbeiten zu delegieren
Lösung:
Arbeitszeugnis wirkliche Bedeutung Sie hatte stets Verständnis für ihre Arbeit Sie war faul und hat nichts gearbeitet Er war seinen Mitarbeitern stets ein verständnisvoller Vorgesetzter Er konnte sich nicht durchsetzen Sie erzielte nicht unerhebliche Verkaufsumsätze Ihre Verkaufserfolge waren nicht besonders gut Im Umgang mit Kollegen zeigte er durchweg eine erfrischende Offenheit Er war vorlaut Durch ihre gesellige Art trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei Sie neigte zu übertriebenem Alkoholgenuss Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen Er überspielte mangelndes Fachwissen mit seiner großen Klappe Sie arbeitete stets mit größter Genauigkeit Sie war eine langsame, unflexible Pedantin (Erbsenzählerin) Er hat alle Aufgaben in seinem und im Interesse der Firma gelöst Er beging Diebstahl oder eine andere schwere Verfehlung Sie hat an allen ihr gestellten Aufgaben mit großem Fleiß gearbeitet Leider hatte sie dabei nie Erfolg Er verstand es, alle Arbeiten zu delegieren Er drückte sich vor Arbeit, wo er nur konnte
Aufgabe:
Beurteile die folgenden Formulierungen aus verschiedenen Arbeitszeugnissen
Die übertragenen Arbeiten wurden… Beurteilung a)… stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt. b)… zur Zufriedenheit erledigt. c)… stets zur vollen Zufriedenheit erledigt. d)… im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit erledigt. e)… zur vollen Zufriedenheit erledigt. f) Er hat sich bemüht, die Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
Lösung:
Die übertragenen Arbeiten wurden… Beurteilung a)… stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt. sehr gute Leistung
(Note: 1)b)… zur Zufriedenheit erledigt. ausreichende Leistung
(Note: 4)c)… stets zur vollen Zufriedenheit erledigt. gute Leistung
(Note: 2)d)… im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit erledigt. mangelhafte Leistung
(Note: 5)e)… zur vollen Zufriedenheit erledigt. befriedigende Leistung
(Note: 3)f) Er hat sich bemüht, die Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. ungenügende Leistung
(Note: 6)
Aufgabe:
Manfred B. war 4 Jahre als Abteilungsleiter in einem größeren Industriebetrieb tätig. Bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhält er folgendes Arbeitszeugnis:
a) Unterstreiche die negativen Aussagen. b) Bewerte das Zeugnis mit einer Note zwischen 1 und 6. c) Begründe die Note.
ARBEITSZEUGNIS
Herr Manfred B., geboren am 25.03.1981 in Stuttgart, ist am 01.07.2019 als Leiter der Abteilung Rechnungswesen in unser Unternehmen eingetreten.
Neben der Betriebsabrechnung und der Kalkulation umfasste sein Aufgabenbereich auch die innerbetriebliche Leistungsabrechnung der einzelnen Abteilungen. Am Anfang seiner Tätigkeit wurde unter seiner Leitung die vollständige Umstellung auf EDV vollzogen.
Aus organisatorischen Gründen wurde dieses Aufgabengebiet ab dem 01.11.2023 einem anderen Verantwortungsbereich unterstellt.
Während seiner Betriebszugehörigkeit hatte Herr B. die Gelegenheit, verschiedene Abteilungen unseres Unternehmens kennenzulernen und sich auf vielen Gebieten Kenntnisse anzueignen.
Herr B. hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Wir haben ihn als einen Menschen kennengelernt, dem Ordnungsliebe und Genauigkeit über alles gingen.
Herr B. verlässt uns zum 30.09.2024, um eine andere Aufgabe zu übernehmen.
Lösung:
b) 5 oder 6 c) Begründung:
Negative Aussagen Bedeutung Aus organisatorischen Gründen wurde dieses Aufgabengebiet ab dem 01.11.2023 einem anderen Verantwortungsbereich unterstellt. Sein Aufgabengebiet wurde einem anderen Verantwortungsbereich unterstellt. Vermutlich hat Herr B. die Aufgabe nicht bewältigt. Während seiner Betriebszugehörigkeit hatte Herr B. die Gelegenheit, verschiedene Abteilungen unseres Unternehmens kennenzulernen und sich auf vielen Gebieten Kenntnisse anzueignen. Dass er Gelegenheit hatte, viele Abteilungen kennenzulernen, bedeutet: Er wurde von einer Abteilung in die andHerr B. hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Wir haben ihn als einen Menschen kennengelernt, dem Ordnungsliebe und Genauigkeit über alles gingen. Ordnungsliebe und Genauigkeit werden als einzige Eigenschaften positiv erwähnt → man hält ihn für phantasielos und pedantisch. Es fällt auf, dass jede Aussage über eine erfolgreiche Tätigkeit fehlt. Man bedauert sein Ausscheiden mit keinem Wort. Es fehlt die Bemerkung, dass er auf eigenen Wunsch ausscheidet und dass man ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.