1.4 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Möglichkeiten

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Tod des Arbeitnehmers
  • Befristung
  • Zweckereichung
  • Renteneintritt

Kündigung (= einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung)

Ein Arbeitsverhältnis kann durch die Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Vorgeschrieben ist die Schriftform (seit 2000).

1. Ordentliche Kündigung

  • ohne Grund möglich

  • Kündigungsfristen beachten Arbeitgeber: § 622 BGB Arbeitnehmer: 4 Wochen

  • nach Kündigungsschutzgesetz: 3 Möglichkeiten

  1. personenbedingte Kündigung
  2. verhaltensbedingte Kündigung
  3. betriebsbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigung

Hauptanwendung: Krankheitsbedingt, wenn

  • häufige Kurzerkrankungen
  • lange andauernde Krankheit
  • dauernde Leistungsunfähigkeit
  • erhebliche Leistungsminderung

Ablauf:

  1. Prognose Gesundheitszustand
  2. erhebliche Beeinträchtigung durch Fehlen im Betrieb
  3. Belastung ist vom Arbeitgeber nicht mehr hinzunehmen

Video: Kündigung wegen Krankheit; Quelle: WAF

Verhaltensbedingte Kündigung

  • Arbeitsverweigerung
  • Selbstbeurlaubung/Verspätung
  • sexuelle Belästigung
  • Störung des Betriebsfriedens

Ablauf:

  1. Abmahnung (= Beanstandungsfunktion + Warnfunktion)
  2. Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

  • außerbetriebliche Gründe: Auftragsrückgang, Rohstoffmangel, Absatzeinbruch
  • innerbetriebliche Gründe: Stilllegung, Rationalisierung

Weiterbeschäftigung ist nicht möglich, dann Sozialauswahl

Kriterien:

  1. Dauer Betriebszugehörigkeit
  2. Alter
  3. Unterhaltspflichten
  4. eventuelle Schwerbehinderung Immer in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat! eventuell Abfindungen!

2. Außerordentliche Kündigung

Liegt ein wichtiger Grund vor, dann können Arbeitgeber und Arbeitnehmer fristlos kündigen.

  • Wichtige Gründe können sein: Diebstahl, sexuelle Belästigung, tätlicher Angriff,…
  • ohne (!) Kündigungsfristen

Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar

Frist: 2 Wochen

Ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, bei z.B.Ein Arbeitgeber kann fristlos kündigen, bei z.B.
bei Tätlichkeiten
bei Beleidigungen
bei Verweigerung des Lohns
bei Diebstahl
bei Arbeitsverweigerung
bei Vorlage falscher Zeugnisse

Wer eine fristlose Kündigung verursacht, muss eventuell Schadenersatz leisten.

Arbeitnehmervertretung

§ 102 (1) S. 1 BetrVG: Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung (sonst ist die Kündigung unwirksam!)

Frist bei ordentlicher Kündigung: 1 Woche Frist bei außerordentlicher Kündigung: 3 Tage

Kündigungsfristen

Die gesetzliche (ordentliche) Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen auf den 15. eines Monats oder auf das Monatsende. Dies gilt für alle Arbeitnehmer.

Wichtiger Hinweis: 4 Wochen sind 4 * 7 Tage = 28 Tage!!!

Beispiel:
31.05 - 28 Tage = 3.05.
31.05. - 1 Monat = 30.04.

Ermitteln Sie den letzten Arbeitstag

Arbeitnehmerletzter Arbeitstag
H. kündigt am 10. März zum nächstmöglichen Termin.
M. kündigt am 23. Mai zum nächstmöglichen Termin.

Bei langjährigen Mitarbeitern muss der Arbeitgeber verlängerte Kündigungsfristen beachten

Gesetzliche Kündigungsfristen

Betriebszugehörigkeitgesetzliche Kündigungsfrist
ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monat zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monat zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monat zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monat zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monat zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monat zum Monatsende

Allgemeiner Kündigungsschutz

§ 1 KSchG, § 23 KSchG Gilt wenn:

  • mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
  • mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb

Sofern der allgemeine Kündigungsschutz gilt, ist eine Kündigung nur zulässig, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt.

KündigungsgrundBeispieleVoraussetzung
Verhalten des ArbeitnehmersArbeitsverweigerung,
häufige Unpünktlichkeit
vorherige Abmahnung
Person des Arbeitnehmersmangelnde Leistungen,
Krankheit, z.B. Allergie
Betriebliche ErfordernisseAuftragsmangel,
neue Produktionsverfahren
Berücksichtigung
sozialer Gesichtspunkte

Besonderer Kündigungsschutz

Arbeitnehmer, die bestimmten Personenkreisen angehören, genießen einen besonderen Kündigungsschutz, d.h. sie sind unter bestimmten Voraussetzungen unkündbar.

  • (Werdende) Mütter sind unkündbar während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Entbindung sowie während der Elternzeit.
  • Auszubildende sind unkündbar nach der Probezeit.
  • Schwerbehinderte: Ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist eine Kündigung unzulässig.
  • Betriebsräte und Jugendvertreter sind unkündbar während ihrer Amtszeit, sowie 1 Jahr danach.

Begründe, ob die Kündigungen gerechtfertigt sind.

FallKündigung gerechtfertigt j/nGrund
Ein Ausbilder beleidigt seine Auszubildende schwer, diese kündigt fristlos.
Ein Arbeitnehmer teilt wichtige Konstruktionspläne der Konkurrenz mit und wird fristlos gekündigt.
Als sie ihre Schwangerschaft meldet, wird eine Frau fristlos gekündigt.
Einem verheirateten Arbeiter, der 4 Kinder hat und seit 5 Jahren in einem großen Unternehmen arbeitet, wird wegen Rationalisierungsmaßnahmen fristgerecht gekündigt.

Lösung

FallKündigung gerechtfertigt j/nGrund
Ein Ausbilder beleidigt seine Auszubildende schwer, diese kündigt fristlos.jawichtiger Grund
Ein Arbeitnehmer teilt wichtige Konstruktionspläne der Konkurrenz mit und wird fristlos gekündigt.jawichtiger Grund
Als sie ihre Schwangerschaft meldet, wird eine Frau fristlos gekündigt.neinbesonderer Kündigungsschutz
Einem verheirateten Arbeiter, der 4 Kinder hat und seit 5 Jahren in einem großen Unternehmen arbeitet, wird wegen Rationalisierungsmaßnahmen fristgerecht gekündigt.neinsoziale Gesichtspunkte wurden nicht berücksichtigt

Aufgaben

Aufgabe 1
a) Unterscheiden Sie zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.
b) Nennen Sie jeweils zwei wichtige Gründe für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
c) Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer?
d) Ein Arbeitnehmer erhält am 20. Januar die Kündiung. Wann läuft der Arbeitsvertrag aus? (Betriebszugehörigkeit 1 Jahr und 2 Monate)
e) Ein Arbeitnehmer kündigt am 1. März. Wann kann er den Betrieb verlassen?
f) Nennen Sie bestimmte Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, und geben Sie den Zweck dieses Kündigungsschutzes an.
g) Ein Betriebsrat kündigt termin- und fristgerecht. Ist diese Kündigung wirksam?

Aufgabe 2
Stellen Sie fest, welche Kündigungsfristen in den nachfolgenden Fällen jeweils gelten.
a) Eine 53-jährige Facharbeiterin ist seit 7 Jahren in einer Fabrik beschäftigt.
b) Ein 38-jähriger Fleischergeselle arbeitet seit 12 Jahren in der gleichen Fleischerei.
c) Ein 24-jähriger ungelernter Arbeiter gehört seit 7 Jahren dem gleichen Unternehmen an.
d) Eine 28-jährige Verkäuferin, die seit 10 Jahren in einem Kaufhaus beschäftigt ist, wird beim Diebstahl ertappt.

Aufgabe 3
Alfred Sorg, 53 Jahre alt, arbeitet seit 18 Jahren bei der Massivmöbel GmbH. Die Firma beschäftigt 18 Mitarbeiter, davon vier seit 5 Monaten. Alfred Sorg wird fristgemäß gekündigt. In dem Kündigungsschreiben wird ihm mitgeteilt, dass er zum 31. März entlassen wird. Als Kündigungsgrund führt der Geschäftsführer den starken Auftragsmangel an. Alfred Sorg hält die Kündigung für nicht ausgewogen. Er meint, dass etliche jüngere Kollegen viel leichter einen neuen Arbeitsplatz finden würden, vor allem die neu eingestellten Arbeitnehmer.
a) Überprüfen Sie mithilfe des Kündigungsschutzgesetztes, ob die Kündigung zulässig ist: §1 KSchG, §3 KSchG, §4 KSchG, § 23 KSchG
b) Wie beurteilen Sie eine Kündigung der neu eingestellten Mitarbeiter?
c) Angenommen, in der Massivmöbel GmbH würden nur 11 Mitarbeiter beschäftigt. Würde sich dieser Umstand auf die Kündigung von Alfred Sorg auswirken?
d) Welche Schritte könnte Alfred Sorg gegen die Kündigung unternehmen?

Prüfungsaufgabe BS Kündigung (Winter 16)

3.1 Beurteilen Sie die untenstehende Karikatur auf ihre Rechtmäßigkeit.
3.4 Das Arbeitsrecht unterscheidet ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Beschreiben Sie an Hand eines Beispiels, wie es zu einer außerordentlichen Kündigung kommen kann.
3.5 Das Kündigungsschutzgesetz nennt für eine ordentliche Kündigung drei mögliche Kündigungsgründe. Nennen Sie die Kündigungsgründe mit je einem Beispiel.
3.6 Geben Sie die Voraussetzungen an, damit das Kündigungsschutzgesetz überhaupt angewendet werden muss.
3.7 Das Unternehmen muss rationalisieren und plant einem Mitarbeiter zu kündigen. Treffen Sie eine begründete Auswahl zwischen den folgenden Mitarbeitern:

  • Onur Yilmaz, 45 Jahre alt, 20 Jahre Betriebszugehörigkeit, 3 unterhaltspflichtige Kinder
  • Petra Müller, 26 Jahre alt, 6 Jahre Betriebszugehörigkeit, 1 unterhaltspflichtiges Kind
  • Maximilian Schmitt, 24 Jahre alt, 3 Jahre Betriebszugehörigkeit, keine Kinder, Betriebsrat

Anlagen: § 1 KSchG § 23 KSchG


3. Arbeitsgericht

Überprüft die Wirksamkeit der Kündigung Frist: 3 Wochen nach Zugang

4. Abfindung

Nur bei betriebsbedingter Kündigung! § 1a (1) KSchG § 1a (2) KSchG


Zeugnis

Zusatzstoff (3 Videos)

Zusatzstoff Ende

Einfaches ArbeitszeugnisQualifiziertes Arbeitszeugnis
Enthält nur die Art und Dauer der BeschäftigungAuf Wunsch des Arbeitnehmers enthält es zusätzlich dessen Führung und Leistung

FAQ :) Das Arbeitszeugnis - Wichtige Fragen und Antworten Quelle: anwalt.de z.B.

13. Gibt es eine Standardnote für das Zeugnis?

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zeugnis mit der Gesamtbewertung „befriedigend“ (Note 3). Hält der Arbeitnehmer eine bessere Note für angemessen, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast, dass seine Arbeitsleistungen auch besser zu bewerten sind. Hält hingegen der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers für schlechter als „befriedigend“, trifft ihn die Nachweispflicht.

19. Hat der Arbeitnehmer einen Berichtigungsanspruch?

Bei formellen oder inhaltlichen Fehlern steht dem Arbeitnehmer ein Berichtigungsanspruch zu, da es ihm unzumutbar ist, sich mit einem fehlerhaften Zeugnis zu bewerben.

Der Arbeitnehmer hat etwaige Fehler im Zeugnis in angemessener Zeit zu bemängeln, da der Anspruch auf Zeugnisberichtigung auch der Verwirkung oder bei bestehenden Ausschlussfristen dem Verfall unterliegt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein gänzlich neues Zeugnis zu erstellen. Es ist so auszugestalten, als ob es sich um eine Erstausfertigung handeln würde. Dabei ist der Arbeitgeber an den nicht beanstandeten Text gebunden, sofern nicht nachträglich Umstände bekannt werden, die das Verhalten des Arbeitnehmers in einem anderen (negativeren) Licht erscheinen lassen.

Aufgabe:

Gib an, was die einzelnen Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten

Arbeitszeugniswirkliche Bedeutung
Sie hatte stets Verständnis für ihre Arbeit
Er war seinen Mitarbeitern stets ein verständnisvoller Vorgesetzter
Sie erzielte nicht unerhebliche Verkaufsumsätze
Im Umgang mit Kollegen zeigte er durchweg eine erfrischende Offenheit
Durch ihre gesellige Art trug sie zur Verbesserung des Betriebsklimas bei
Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen
Sie arbeitete stets mit größter Genauigkeit
Er hat alle Aufgaben in seinem und im Interesse der Firma gelöst
Sie hat an allen ihr gestellten Aufgaben mit großem Fleiß gearbeitet
Er verstand es, alle Arbeiten zu delegieren

Aufgabe:

Beurteile die folgenden Formulierungen aus verschiedenen Arbeitszeugnissen

Die übertragenen Arbeiten wurden…Beurteilung
a)… stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
b)… zur Zufriedenheit erledigt.
c)… stets zur vollen Zufriedenheit erledigt.
d)… im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit erledigt.
e)… zur vollen Zufriedenheit erledigt.
f) Er hat sich bemüht, die Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

Aufgabe:

Manfred B. war 4 Jahre als Abteilungsleiter in einem größeren Industriebetrieb tätig. Bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhält er folgendes Arbeitszeugnis:

a) Unterstreiche die negativen Aussagen. b) Bewerte das Zeugnis mit einer Note zwischen 1 und 6. c) Begründe die Note.

ARBEITSZEUGNIS

Herr Manfred B., geboren am 25.03.1981 in Stuttgart, ist am 01.07.2019 als Leiter der Abteilung Rechnungswesen in unser Unternehmen eingetreten.

Neben der Betriebsabrechnung und der Kalkulation umfasste sein Aufgabenbereich auch die innerbetriebliche Leistungsabrechnung der einzelnen Abteilungen. Am Anfang seiner Tätigkeit wurde unter seiner Leitung die vollständige Umstellung auf EDV vollzogen.

Aus organisatorischen Gründen wurde dieses Aufgabengebiet ab dem 01.11.2023 einem anderen Verantwortungsbereich unterstellt.

Während seiner Betriebszugehörigkeit hatte Herr B. die Gelegenheit, verschiedene Abteilungen unseres Unternehmens kennenzulernen und sich auf vielen Gebieten Kenntnisse anzueignen.

Herr B. hat sich stets bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Wir haben ihn als einen Menschen kennengelernt, dem Ordnungsliebe und Genauigkeit über alles gingen.

Herr B. verlässt uns zum 30.09.2024, um eine andere Aufgabe zu übernehmen.